Anmeldung

Bedingungen und Therapieplatzvergabe

Neben Akutversorgung und Psychotherapie im Richtlinienverfahren, kann die Behandlung in meiner Praxis auch in den Selektiverträgen der AOK, der Daimler BKK und der ca. 45 BKKen der VAG stattfinden.

Gesetzlich Versicherte der AOK Baden-Württemberg müssen ins Hausarztprogramm eingeschrieben sein, um sich in meiner Praxis ins Facharztprogramm einschreiben zu können. Eine Einschreibung in die Versorgungsverträge der Daimler BKK und der BKKs VAG zur psychotherapeutischen Versorgung kann ebenfalls in meiner Praxis erfolgen.

Die Bedingungen in den Selektivverträgen sind flexibler und umfangreicher als in der Richtlinienpsychotherapie. Die Verträge sehen vor, dass Patienten von VertragspsychotherapeutInnen innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Anfrage einen Termin für ein erstes Gespräch bekommen. Ich halte für die Teilnehmer dieser Verträge stets Krisentermine frei und biete kurzfristig Termine an. Ohne Antrags- und Gutachterverfahren können Patienten so lange behandelt werden bis sie stabil sind. Auch langfristige Behandlungen für schwer psychisch Kranke sind möglich.

Im Richtlinienverfahren stehen 3 Sprechstunden zur Verfügung denen sich 12 Akutbehandlungsstunden anschließen können, welche der Entlastung und Krisenbewältigung dienen, aber keine Psychotherapie sind. Psychotherapie ist immer Antrags- und Gutachterpflichtig und kontingentiert.

Meine telefonische Erreichbarkeit ist Montags von 5.00 bis 8.20 Uhr.

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